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Baccalaureus und Magister

WICHTIG: Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Rechtswissenschaft vom 08. Juli 2009 zur Aufhebung der Prüfungsordnung

 

Anträge an: Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft - Bac/Mag-Antrag -, Schlüterstraße 28, 20146 Hamburg.

Beratung

Renate Abert
Schlüterstraße 28
Raum 137

Sprechzeiten: Di und Do 10 - 12 Uhr und Mi 14 - 16 Uhr

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Baccalaureus/Magister Abschluss

Mit dem Baccalaureus- und Magister Juris ist es möglich geworden, das Jura-Studium universitär abzuschließen, ohne das Staatsexamen zu absolvieren, das für die Ausbildung zum Volljuristen erforderlich ist, aber für viele Berufsbilder zu aufwändig erscheint. Das Staatsexamen ist aber durch diesen Abschluss nicht ausgeschlossen.

Dieser Abschluss ist studienbegleitendend zu erwerben und man muss mindestens zwei Semester vor Antragstellung in Hamburg eingeschrieben sein. Ab Studienbeginn WiSe 2002/2003 ist es erforderlich in einem Pflichtfachbereich (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) eine Baccalaureus-Hausarbeit zu schreiben (§ 5 PrüfungsO). Baccalaureus-Anträge sind bis zum Ende des 8. Fachsemesters, Magister-Anträge bis zum Ende des 10. Fachemesters zu stellen (SoSe bis 30. September, WiSe bis 31. März). Dem Magisterantrag geht immer ein Baccalaureusantrag voraus. Dem Antrag sind entweder die Originale und Kopien oder beglaubigte Kopien der Leistungsnachweise und Praktika, sowie die Semesterbescheinigungen der beiden letzten Semester beizufügen.

1 Baccalaureus Juris

Der Hochschulgrad führt zu einem berufsvorbereitenden Abschluss, der eine Einarbeitung in die beruflichen Felder von Wirtschaft (Unternehmen, Verbände, Medien u.a.) und Verwaltung erlaubt. Sicherlich stößt der Hochschulabschluss des Baccalaureus auf dem deutschen Arbeitsmarkt (anders in den angelsächsischen Ländern) noch auf Anerkennungs- und Durchsetzungsschwierigkeiten.

Die Studierenden können auch versuchen, mit dem Baccalaureus-Abschluss anschließend einen (auch fachlich anders ausgerichteten) Magister-Abschluss im Inland oder im Ausland zu erreichen. Anerkennungsprobleme müssen dabei im Einzelfall gelöst werden. Praktisch sind die neuen Abschlüsse am besten als Bausteine innerhalb von Ausbildungen vorstellbar, die aus mehreren Komponenten bestehen: z.B. eine Lehre + bac.jur. oder bac.jur. + Zweitstudium oder bac.jur. + praktische Erfahrungen in einem beruflichen Arbeitsfeld (ähnlich auch für den mag.jur.).

Bitte beachten: Zu den Baccalaureus-Hausarbeiten ist eine extra Anmeldung in Stine vorgesehen!

2 Magister Juris

In jedem Fall ist der Baccalaureus-Abschluss an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Voraussetzung für den Magister-Abschluss.

Der Hochschulgrad ist - auch alternativ zum Ersten Staatsexamen - ein berufsqualifizierender Abschluss für die vielfältigen Berufsfelder im Bereich der Wirtschaft und im Bereich der Verwaltung. Die berufspolitische Anerkennung des Magister-Abschlusses ist auch in Deutschland deutlich weiter fortgeschritten als die des Baccalaureus-Abschlusses.

Bekanntmachung vom 05. Mai 2009 betr. Anfertigung der Magisterarbeit

Downloads zum Thema:
Antragsformular (persönliche Angaben)
Berechnungsformular für den Baccalaureus
Berechnungsformular für den Magister

Stand: 24.11.2009

"Baccalaureus und Magister" - Kontakt:
Fakultät für Rechtswissenschaft, Prüfungsamt, Prüfungsamt Jura