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Diplom

Am 3. März 2005 ist die Diplomordnung der Fakultät von der Hamburger Behörde für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt worden. Sie ermöglicht die Beantragung des Akademischen Grades des Diplom-Juristen, bzw. der Diplom-Juristin. Voraussetzungen dafür sind:

  • Abschluss des 1. Staatsexamens nach dem 1. Januar 1990
  • Antragssteller muss vor dem 1. Staatsexamen zuletzt an der Universität Hamburg immatrikuliert gewesen sein
  • Aufnahme des Studiums vor Inkrafttreten der Bac./Mag.-Prüfungsordnung (2. März 2003)
  • Keine bereits erfolgte Beantragung auf Verleihung des Magisters

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Antrag richten an:

Fakultät für Rechtswissenschaft
z.Hd. Frau Hoffmann
- Diplomantrag -
Schlüterstr. 28
20146 Hamburg
bzw. ihn persönlich Mo-Do im Rechtshaus in Zimmer Nr. A 317 jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr abgeben.

Für weitere Auskünfte steht Frau Hoffmann per Telefon (040-42838-3026) oder per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Beglaubigte Kopie des ersten Staatsexamens
  • Bescheinigung über Studienbeginn (entbehrlich, wenn das Examen vor dem WS 03/04 bestanden wurde)
  • Erklärung darüber, dass kein entsprechender Antrag an einem anderen Fachbereich gestellt worden ist
  • Eine Erklärung, dass kein Antrag auf Verleihung des Magistergrades gestellt wurde

Zudem wäre es hilfreich und kostensparend, wenn dem Antrag entweder einen frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wird, oder die Urkunde abgeholt wird. Für die Benachrichtigung zur Urkundenabholung wäre die Angabe einer E-Mail-Adresse sehr vorteilhaft.