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Erasmus-Programm der rechtswissenschaftlichen Fakultät

Studium im Ausland

Ablauf der Bewerbung

1. Auswahl des Landes und der Hochschule

Zunächst musst du eine Hochschule unter den Partnerhochschulen der Universität Hamburg auswählen, an der du deinen Auslandsaufenthalt absolvieren möchtest. Beachte hierbei die angegebenen Möglichkeiten bezüglich der Dauer und der Anzahl der Auslandssemester.

2. Bewerbung beim Erasmus-Beauftragten

Fülle das Bewerbungsformular aus und gib es mit allen Anhängen bis spätestens zum 15.02. im Büro bei Frau Lasczewski ab. Du erhältst dann 1 bis 2 Monate später eine Antwort, ob du den von dir gewünschten oder ggf. einen anderen Platz bekommen hast. Diese Bewerbungsfrist zählt für das ganze akademische Jahr, d.h. auch für die Bewerber, die im Sommersemester ins Ausland gehen wollen, gilt der 15.2. als Deadline. (Beispiel: Bewerbungsende 15.2.2007 gilt für das akad. Jahr 2007/2008 und für das Sommersemester 2008)

3. Bewerbung an der Partnerhochschule

Wenn du einen Platz von der Uni Hamburg zugewiesen bekommen hast, musst du dich nochmals bei der dir zugeteilten Partnerhochschule bewerben bzw. einschreiben. Dieses Verfahren ist von Uni zu Uni unterschiedlich, meist wird das Verfahren jedoch auf der jeweiligen Uni-Homepage rechtzeitig erläutert. Manche Universitäten verschicken die notwendigen Formulare auch per Post. Um nicht eventuelle Fristen zu verpassen, ist es zu empfehlen, die jeweilige Uni-Homepage regelmäßig zu besuchen und ggf. eine E-Mail an den Programmbeauftragten der Uni im Ausland zu schicken.

4. Annahmeerklärung und Learning Agreement

Nach der ersten Antwort auf deine Bewerbung durch die Uni Hamburg, erhältst du zwei Formulare: eine Annahmeerklärung und ein sogenanntes Learning Agreement. In der Annahmeerklärung musst du die Annahme des Erasmusplatzes bestätigen und für die Mobilitätszuschuss-Überweisung deine Bankdaten angeben. Dieses Formular ist unmittelbar nach Erhalt auszufüllen und wieder bei Frau Lasczewski abzugeben, damit die Plätze und Finanzierungsmittel schnellstmöglich vergeben werden können.
Das Learning Agreement ist ebenfalls so schnell wie möglich auszufüllen und wieder an Frau Lasczewski abzugeben. Die meisten Gast-Universitäten verfügen im Internet über Vorlesungsverzeichnisse, andere wiederum verschicken ein Verzeichnis mit den Bewerbungsformularen.
(Die von allen unterschriebenen Originale verbleiben beim Studenten, Frau Lasczewski behält jeweils eine Kopie.)

5. Rücktritt

Ein etwaiger Rücktritt von der Bewerbung ist für die Partneruniversitäten, die Dozenten und Programmbeauftragten mit erheblichem Aufwand verbunden.
Auch aus Gründen der Fairness den anderen Bewerbern gegenüber sei also eine Anmeldung gut überlegt und nur dann durchzuführen, wenn man sich sicher ist, auch ein oder zwei Semester im Ausland verbringen zu wollen und zu können. Falls dennoch aus wichtigen Gründen eine Abmeldung erforderlich ist, ist die Rücktrittserklärung schriftlich bei Frau Lasczewski und ggf. auch bei der Partneruniversität einzureichen.