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![]() Erasmus-Programm der rechtswissenschaftlichen FakultätStudium im AuslandECTSECTS steht für European Course Credit Transfer System. Das Ziel des Systems ist Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar zu machen. Dies soll durch den Erwerb von Leistungspunkten (credit points) als Anrechnungseinheiten für erbrachte Leistungsnachweise geschehen. Diese Credit Points sind in der Regel beim Erstellen des Learning Agreements mit anzugeben. Vom DAAD wird von den Studierenden für den Auslandsaufenthalt 30 ECTS pro Semester erwartet. Dies ist die Grundvoraussetzung für den Mobilitätszuschuss. Im deutschen Jura-Studium ist es aufgrund der Freischussregelung und des Langzeitstudierendenstatusses gerade nicht erstrebenswert sich das Auslandssemester als gleichwertiges Inlandssemester anrechnen zu lassen. Dennoch kann eine im Ausland bestandene Prüfung bei der Examensmeldung als Leistungsnachweis gem. § 13 II, Ziff. 2 HmbJAG als fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs anerkannt werden. |