|
![]() Erasmus-Programm der rechtswissenschaftlichen FakultätStudium im AuslandKostenGrundsätzlich ist zu sagen, dass die Kosten eines Auslandsaufenthalts stark variieren können, wobei als Kostenermittlungskriterien das Land bzw. die angestrebte Stadt sowie die eigenen Ansprüche maßgeblich sind. Im Folgenden sind die Kosten aufgelistet, die zumindest für alle Hamburger Studenten gleich sind. Bezüglich der restlichen Kosten empfiehlt es sich, Kontakt mit ehemaligen Erasmus-Studenten aufzunehmen, die ihr Studium in dem von dir gewünschten Land absolvierten. Ferner sind auch Erfahrungsberichte aus dem Internet oft ein große Hilfe. Man muss davon ausgehen, dass ein ganzer Monat finanziell überbrückt werden muss. Denn bevor der Mobilitätszuschuss und das Auslandsbafög gezahlt werden, vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen. So sollte jeder, der sich für ein Auslandsstudium entscheidet, rechtzeitig anfangen Geld zu sparen. Entfallen der StudiengebührenDie Erasmus-Studenten müssen im Ausland keine Studiengebühren zahlen, da diese vom Programm getragen werden. Ferner ist auch eine Befreiung von den Studiengebühren für die Uni Hamburg nach § 6b II Nr. 2 HmbHG möglich. Hierfür müssen sich die Studenten allerdings für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts nach § 6 III Nr. 3 ImmaO beurlauben lassen. Hierbei ist zu beachten, dass der Beurlaubungsantrag noch vor der jeweiligen Rückmeldefrist zu erfolgen hat, also für das Wintersemester bis zum 1. Oktober und für das Sommersemester bis zum 1. April des jeweiligen Kalenderjahrs. Studenten, die sich beurlauben haben lassen, sind jedoch auch grundsätzlich für die Zeit der Beurlaubung - mit Ausnahmen nach § 6 V Nr. 1-4 ImmaO - vom Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen an der Uni Hamburg ausgeschlossen. Teilrückerstattung des SemesterbeitragsDer Semesterbeitrag von momentan 242 € ist unabhängig von der Beurlaubung weiter zu entrichten. Allerdings kann beim Semesterticket-Härtefonds ein Rückerstattungsantrag für den Betragsanteil des HVV- Semestertickets (momentan 134 €) für die Dauer eines Auslandsaufenthalts beantragt werden. Des Weiteren besteht bei einem Auslandsaufenthalt von zwei Semestern die Möglichkeit der Rückerstattung der Verwaltungsgebühren (50 EUR pro Semester). Siehe folgende Websites:
MobilitätszuschussWie ebenfalls bereits erwähnt erhält jeder LLP-Student für die Zeit im Ausland (mind. 3 Monate) einen sogenannten Mobilitätszuschuss. Dieser Zuschuss bewegt sich in einem Rahmen von 50 bis 200 Euro pro Monat und dient der Deckung der Kosten der Reise, des Lebensunterhalts und der Sprachvorbereitung, die im Rahmen des Auslandsaufenthaltes entstehen. Warum diese Förderung nicht genau im Voraus festgelegt werden kann, soll durch folgendes Rechnungsbeispiel verdeutlicht werden: Dem DAAD – die in Deutschland zuständige Agentur für die Verteilung von Erasmusmitteln - werden jährlich ungefähr 14,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2002/2003 nahmen ungefähr 18.500 Studenten (durchschnittlich 7 Monate) am Erasmus Programm teil; das ergibt rein rechnerisch einen monatlichen Mobilitätszuschuss von knapp 115 Euro pro Student. Die Universität Hamburg erhält jedes Jahr vom DAAD ein Gesamtbudget, das sich aus der Anzahl der tatsächlich realisierten Auslandsaufenthalte des letzten Jahres errechnet. Da die Zahl der Teilnehmer an der Uni Hamburg und auch bundesweit naturgemäß jedes Jahr variiert, lässt sich demnach die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses auch nicht exakt voraussagen. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses durch die Uni Hamburg erfolgt jedoch durch zwei Zahlungen. Eine zur Mitte des Auslandsemesters, nachdem die Confirmation of Arrival eingegangen ist und die zweite nach Abgabe der Confirmation of Departure und des Erfah-rungsberichts zum Ende des Auslandsaufenthaltes. Die Confirmation of Arrival bitte so schnell als möglich bei der Ankunft im Ausland von Deiner Gasthochschule beglaubigen lassen und es dann sofort an Frau Lasczewski an das Erasmus-Büro Hamburg zurückschicken. BAföGAuch BAföG-Empfänger haben in gleichem Umfang einen Anspruch auf den Erasmus-Mobilitätszuschuss. In jedem Fall sollten BAföG-Berechtigte und auch Nichtberechtigte einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Das Auslands-BAföG birgt aufgrund der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung mehrere Vorteile in sich: Es werden zusätzliche Mittel für Reisekosten und ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung in der Form von Zuschüssen bereit gestellt; diese brauchen später nicht zurück gezahlt werden. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten. Bezüglich des Antrags auf Auslandsförderung ist zu beachten, dass der Antrag bei der zuständigen Behörde 6 Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen ist. Die Zuständigkeit der Behörde ergibt sich wiederum aus dem Land, in dem man sein Auslandsaufenthalt verbringen möchte. Unter diesem Link findest du die Adresse des jeweiligen Amtes, das für dein Land zuständig ist. Weitere Links zu diesem Thema: |