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FAQs (Frequently Asked Questions)

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Studienvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

1. Welche Abschlussmöglichkeiten bietet die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg?

2. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich für ein Jurastudium bewerben zu können?

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Fakultät für Rechtswissenschaft setzt ein Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) voraus.

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist zu prüfen, ob diese auch zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Hamburg berechtigt. Sofern Ihnen kein Anerkennungsvermerk über die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Vorbildungsnachweises mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). Die Anerkennung erfolgt dort durch die Ausstellung einer Vorprüfungsdokumentation. Uni-assist schickt Ihnen nach einer Überweisung der Gebühr von 30 € die Vorprüfungsdokumentation auf dem Postweg innerhalb weniger Tage an Ihre Anschrift zu. Diese Vorprüfungsdokumentation ist zusammen mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Online-Bewerbungsantrag innerhalb der Bewerbungsfrist dem Zentrum für Studierende zuzusenden. Nähere Informationen und das Formular für die Beantragung der Vorprüfungsdokumentation finden Sie hier.

StudienbewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Besonders im Jurastudium sind sehr gute Deutschkenntnisse wichtig. Der Sprachnachweis ist durch folgende Möglichkeiten zu führen:
- die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- der „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mindestens mit dem Ergebnis TDN 4
- den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg mindestens mit der Note „ausreichend“.

Weitere Möglichkeiten für einen geeigneten Sprachnachweis finden Sie hier.

Beachten Sie, dass Sie den Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse nicht schon bei der Bewerbung beibringen müssen, sondern erst, wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, also mit dem Immatrikulationsantrag.

 

3. Kann ich das Jurastudium auch ohne allgemeine Hochschulreife aufnehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Berufstätige, die nicht über die allgemeine Hochschulreife verfügen, über ein spezielles Eignungsprüfungsverfahren bzw. Beratungsgespräch im Sinne von § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) eine fach- und ortsgebundene Hochschulzugangsberechtigung erreichen. Näheres dazu finden Sie in den Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige. Wegen der Studienfachberatung wenden Sie sich bitte an der Fakultät für Rechtswissenschaft entweder an Herrn Prof. Luchterhandt (Sekretariat: Frau Jakobi, Tel. 42838-2630) oder an Herrn Prof. Wetzels (Sekretariat: Frau Billon, Tel. 42838-4591). Es wird vorab empfohlen, Kontakt mit der Allgemeinen Studienberatung der Fakultät für Rechtswissenschaft, aufzunehmen.

Hier finden Sie weitere Möglichkeiten zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung.

 

4. Brauche ich Lateinkenntnisse?

Lateinkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich für die Zulassung zum Jurastudium, aber sehr nützlich, da sie das Verständnis feststehender juristischer Kurzformeln, die im Laufe des Studiums vermittelt werden, erleichtern.

 

5. Wo, wann und wie bewerbe ich mich?

Studieninteressierte aus der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedsländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie sog. Bildungsinländer (Ausländer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) müssen sich direkt bei der Universität Hamburg über das Zentrum für Studierende (Team für Zulassungsangelegenheiten, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg) bewerben.

Das rechtswissenschaftliche Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden. Zum Wintersemester beginnt die Bewerbungsfrist am 1. Juni und endet am 15. Juli. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester läuft vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.

Ihren Antrag auf Zulassung zum rechtswissenschaftlichen Studium mit dem Abschluss „Erste Prüfung“ (früher unter dem Begriff „1. Staatsexamen“ geläufig) stellen Sie in dem dafür vorgesehenen Online-Verfahren. Formlose oder per Fax übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bevor Sie die Online-Bewerbung starten, lesen Sie bitte die Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung. Ihre Zugangsdaten (Kennung und Kennwort) zur Online-Bewerbung bekommen Sie per E-Mail zugeschickt, nachdem Sie sich unter der Rubrik „Bewerberaccount anlegen“ angemeldet haben. Achten Sie also bitte auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, an die die Universität Hamburg auch den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid übermitteln wird.

Das Abiturzeugnis muss noch nicht mit der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Zulassung dem Immatrikulationsantrag (Anlage des Zulassungsbescheides) in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt werden. Ausnahmen bestehen u.a., wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.

Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern müssen sich bei der Universität Hamburg über das Akademische Auslandsamt, Abteilung Internationales (Rothenbaumchaussee 36, 20148 Hamburg) bewerben.

 

6. Muss ich ein Nebenfach wählen?

Das rechtswissenschaftliche Studium sieht laut Studien- und Prüfungsordnung kein Nebenfachstudium vor, verbietet es aber auch nicht. Wenn Sie neben dem Jurastudium noch Lehrveranstaltungen an anderen Fakultäten/Instituten besuchen möchten, müssen Sie sich dort erkundigen.

 

7. Nach welchen Kriterien erfolgt das Auswahlverfahren? Was bedeutet der NC?

Wenn die Zahl der Bewerber das Platzangebot übersteigt und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, werden nach Abzug der Vorabquoten (z.B. Härtefälle) 90 % der Studienplätze nach dem Grad der Eignung und Motivation vergeben. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen ein besonderes Auswahlverfahren (Auswahlgespräche, Testverfahren oder ähnliches) zulassen, wird an der Universität Hamburg zur Zeit in allen Studiengängen der Grad der Eignung und Motivation ausschließlich durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) festgestellt! Noten aus Pflichtkursen oder fachlich einschlägige Einzelnoten spielen im Rahmen des Auswahlverfahrens also keine Rolle. Dies gilt auch für einschlägige Berufserfahrungen oder praktische Tätigkeiten.

Die verbleibenden 10 % werden nach der Wartezeit (Abituralter) vergeben. Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum. Es können höchstens zehn Semester als Wartezeit angerechnet werden.

Der Numerus Clausus (NC) ist kein festgesetzter Grenzwert, sondern er stellt die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen nach Abschluss des gesamten Nachrückverfahrens dar. Je nach Verhältnis zwischen Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) können die Grenzwerte, nämlich auf der Leistungsliste der nach Note, auf der Warteliste der nach Wartezeit, von Semester zu Semester erheblich schwanken - Grenzwerte ab WS 2005/06 (ohne Lehrämter). Weitere Informationen zum NC erhalten Sie hier.

 

8. Gibt es ein Losverfahren?

Nein. Das Losverfahren hat nur im Zusammenhang mit Studiengängen, deren Plätze von der ZVS in Dortmund vergeben werden, eine Bedeutung. Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg erfolgt nicht über die ZVS, sondern direkt an der Universität Hamburg.

 

9. Wie und wann bekomme ich den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid?

Der Bescheidversand erfolgt an der Universität Hamburg ca. 3-4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail. Der Bescheid wird Ihnen in Ihrem Bewerberaccount zur Verfügung gestellt.

 

10. Wie nehme ich den Studienplatz an, wenn ich einen Zulassungsbescheid erhalten habe?

Mit dem Zulassungsbescheid wird im Anhang der Immatrikulationsantrag verschickt. Für die Wirksamkeit der Zulassung muss dieser Antrag ausgefüllt und unterschrieben innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist (7 Tage nach Zugang) an das Zentrum für Studierende zurückgeschickt werden. Mit dem Einsenden des Immatrikulationsantrages wird die Annahme des Studienplatzes erklärt.

Mit dem Immatrikulationsantrag müssen idR folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
  • Krankenversicherungsschutz (kann innerhalb von 10 Tagen auch nachgereicht werden).

In Sonderfällen müssen zusätzlich vorgelegt werden:

  • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse
  • Vorprüfungsdokumentation (uni-assist)
  • Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Uni

 

11. Wann bekomme ich die vorläufigen Semesterunterlagen?

Etwa 10-14 Tage nach Einreichen des Immatrikulationsantrages erhalten alle Zugelassenen, die noch nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert gewesen sind, eine Matrikelnummer, eine STiNE-Kennung und die „vorläufigen Semesterunterlagen“. Zu diesen Unterlagen gehören neben dem vorläufigen Studentenausweis und vorläufigen Semesterticket auch die "erste Studienbuchseite für amtliche Vermerke", die gut aufbewahrt werden muss.

 

12. In welcher Höhe, wann und wohin ist der Semesterbeitrag zu zahlen?

Der Semesterbeitrag beläuft sich auf 243 €. Darin sind der eigentliche Semesterbeitrag in Höhe von 193 € und ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 € enthalten. Nach Erhalt der vorläufigen Semesterunterlagen muss der gesamte Semesterbeitrag von 243 € auf das Konto mit der Nr. 20101538 bei der Deutschen Bundesbank (BLZ: 20000000) überwiesen werden.

Weitere Hinweise finden Sie hier.

Ausländische Studierende, die über uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation erhalten haben, zahlen im ersten Semester nur 193 €, in den weiteren Semestern regulär 243 €.

 

13. Wann bekomme ich die endgültigen Semesterunterlagen?

Sobald alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Semesterbeitrag eingegangen ist, werden die endgültigen Semesterunterlagen versandt.

 

14. Was ist die Erste Hilfe Broschüre?

Diese Broschüre enthält wichtige Erstsemesterinformationen, Infos zur Orientierungseinheit (OE), einen Überblick über sämtliche Studiengänge der Universität Hamburg, Adressen, Ansprechpartner und viele gute Tipps für den Studienbeginn.

 

15. Was ist die Orientierungseinheit (OE)?

Die Orientierungseinheit (OE) hilft Ihnen, einen leichteren Einstieg ins Studium zu bekommen. In kleinen Gruppen werden Sie Ihre Kommilitonen und die Uni leicht und schnell kennen lernen. Weiterhin wird Ihr TutorIn Ihnen die wichtigsten Grundlagen des Jura-Studiums näher bringen, damit Sie schnell Bescheid wissen, was Sie im Laufe Ihres Studiums erwartet und wie Sie es am besten bewältigen können. Die Orientierungseinheit beginnt immer eine Woche vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn mit einer Begrüßungsveranstaltung im Rechtshaus-Hörsaal.

 

16. Werden bereits an anderen in- und ausländischen Universitäten und Fachhochschulen erbrachte Leistungen angerechnet?

§ 17 der Studienordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg vom 11. April 2007 enthält hierzu folgende Regelungen:
- Studienleistungen, die an anderen deutschen rechtswissenschaftlichen Fakultäten oder Fachbereichen erbracht worden sind, werden anerkannt.
- Studienleistungen, die an anderen deutschen Fakultäten oder Fachbereichen oder an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, können im Einzelfall anerkannt werden.
- Zwischenprüfungen, die an anderen deutschen rechtswissenschaftlichen Fakultäten oder Fachbereichen bestanden wurden, ersetzen die gemäß § 13 Absatz 7 für das Grundstudium erforderlichen Leistungsnachweise und berechtigen zum Hauptstudium an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.

Wegen der Anerkennung auswärtiger Studienleistungen wenden Sie sich bitte an die Referentin unseres Schwerpunktbereichsprüfungsamtes, Frau Svenja Liebmann, Rechtshaus, Schlüterstraße 28, 20146 Hamburg, 1. Stock, Raum 133, Tel. 040/42838-6419.

 

Stand: 02. Juni 2008
Charlotte Themar | Eva Fremke