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FAQs (Frequently Asked Questions)Zurück zur Auswahl der FAQ-Gebiete. Studienortwechsel1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Jurastudium in Hamburg fortsetzen? Studierende, die bereits im Studiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben sind, können sich als „Ortswechsler“ für eine Fortsetzung ihres Studiums im Hauptstudium bewerben. Mit der Bewerbung muss der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums an dem bisherigen Hochschulort geführt werden. Dies erfolgt regelhaft durch Vorlage
2. Kann ich mich wieder als Studienanfänger/-in bewerben? Wer im Studiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben ist oder war, ist an der Universität Hamburg vom Zulassungsverfahren für Studienanfänger in diesem Studiengang ausgeschlossen.
3. Ist ein Wechsel während des Grundstudiums möglich? Ein Studienortwechsel ist nur möglich, wenn Sie an einer Hochschule alle Studien- und Prüfungsleistungen des Grundstudiums absolviert haben und das Studium im Hauptstudium fortsetzen wollen. Ein Wechsel während des Grundstudiums scheidet damit aus.
4. Wie erfolgt die Vergabe der Studienplätze im Hauptstudium? Die Studienplätze im Studiengang Rechtswissenschaft sind im Hauptstudium zulassungsbeschränkt. Sofern die Zahl der Bewerbungen die Zulassungszahl überschreitet, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze werden dann wie folgt vergeben:
Härtegesichtspunkte werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt! Achtung!
5. Wo, wann und wie muss ich mich bewerben? Sie müssen sich direkt bei der Universität Hamburg bewerben. Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester (WS) beginnt immer am 1. Juni und endet am 15. Juli; zum Sommersemester (SS) läuft die Frist vom 1. Dezember bis zum 15. Januar. Ihren Antrag auf Zulassung zum Hauptstudium stellen Sie bitte ausschließlich über das dafür vorgesehene Online-Verfahren. Ihre Zugangsdaten (Kennung und Kennwort) zur Online-Bewerbung bekommen Sie per E-Mail zugeschickt, nachdem Sie sich unter der Rubrik „Bewerberaccount anlegen“ angemeldet haben. Achten Sie bitte auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, an die die Universität Hamburg auch den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid übermitteln wird. Für eine formgerechte Bewerbung müssen Sie zunächst die Online-Bewerbung fristgerecht elektronisch abschicken. Danach drucken Sie sich bitte den elektronisch abgeschickten Online-Antrag aus. Wechseln Sie dazu mittels des Buttons "Drucken" - auf der Startseite Ihrer Online-Bewerbung - in die Druckansicht. Verwenden Sie zum Ausdruck Ihrer Bewerbung bitte die Druckfunktion Ihres Browsers (Datei > Drucken oder den Tastaturbefehl "Strg + P"). Abschließend senden Sie den ausgedruckten Online-Antrag zusammen mit Ihrem Zwischenprüfungszeugnis (in einfacher Kopie) bzw. der Gleichwertigkeitsbescheinigung per Post an die Zulassungsstelle (Zentrum für Studierende der Universität Hamburg, Team für Zulassungsangelegenheiten, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg). Das Abiturzeugnis muss noch nicht mit der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Zulassung dem Immatrikulationsantrag (Anlage des Zulassungsbescheides) in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt werden. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Zentrum für Studierende der Universität Hamburg, Team für Zulassungsangelegenheiten, Tel. 040/42838-3517.
6. Können Bewerbungsunterlagen noch nachgereicht werden? Der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums (d.h. Zwischenprüfungszeugnis oder Gleichwertigkeitsbescheinigung) ist vorzulegen für ein
Bei Nachreichungen fügen Sie bitte einen Ausdruck Ihres elektronischen Online-Antrages bei.
7. Kann ich mich auch noch nach dem 8. Fachsemester bewerben? Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich, d.h. also spätestens zum 8. Fachsemester. Bei einem Wechsel ab dem 9. Fachsemester müssen Sie einen Härtegrund nachweisen. Die Begründung ist dem ausgedruckten Online-Antrag beizufügen.
8. Wie und wann bekomme ich den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid? Der Bescheid wird Ihnen ca. 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist in Ihrem Bewerberaccount unter dem Menüpunkt "Meine Dokumente" zur Verfügung gestellt. Den genauen Termin finden Sie in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung.
9. Wie nehme ich den Studienplatz an, wenn ich einen Zulassungsbescheid erhalten habe? Mit dem Zulassungsbescheid wird im Anhang der Immatrikulationsantrag verschickt. Für die Wirksamkeit der Zulassung muss dieser Antrag ausgefüllt und unterschrieben innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist (7 Tage nach Zugang) an das Zentrum für Studierende zurückgeschickt werden. Mit dem Einsenden des Immatrikulationsantrages wird die Annahme des Studienplatzes erklärt. Mit dem Immatrikulationsantrag müssen idR folgende Unterlagen eingereicht werden:
10. Wann bekomme ich die vorläufigen Semesterunterlagen? Etwa 10-14 Tage nach Einreichen des Immatrikulationsantrages erhalten alle Zugelassenen, die noch nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert gewesen sind, eine Matrikelnummer, eine STiNE-Kennung und die „vorläufigen Semesterunterlagen“. Zu diesen Unterlagen gehören neben dem vorläufigen Studentenausweis und vorläufigen Semesterticket auch die "erste Studienbuchseite für amtliche Vermerke", die gut aufbewahrt werden muss. Gleichzeitig wird mit den vorläufigen Semesterunterlagen der Zahlträger für die erste Zahlung des Semesterbeitrages unter STiNE (Menüpunkt "Meine Dokumente") zur Verfügung gestellt.
11. Wann bekomme ich die endgültigen Semesterunterlagen? Sobald alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Semesterbeitrag eingegangen ist, werden die endgültigen Semesterunterlagen versandt.
Stand: 30. Juni 2008 |