|
Rechtswissenschaft im NebenfachFür viele Studierende mit einem anderen Hauptfach ist die Rechtswissenschaft ein attraktives Nebenfach. Es bedeutet zwar in der Regel viel Arbeit, verhilft aber zu Kompetenzen, die insbesondere in Berufsfeldern hilfreich sein können, in denen starke Berührungspunkte mit dem Recht bestehen (z.B. öffentliche Verwaltung, Personalwesen). Maßgeblich für das rechtswissenschaftliche Nebenfachstudium sind die Prüfungsordnung des Hauptfachs und die Nebenfachordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft. 1. Für Magister- und Diplom-Studierende der Universität Hamburg, die Rechtswissenschaft im 2. Hauptfach bzw. Nebenfach studieren, gilt die „Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft im Neben- oder im zweiten Hauptfach vom 10. Februar 1999“ 2. Für Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Nebenfach oder Wahlbereich vor dem Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, gilt die „Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach vom 30. August 2006“ 3. Für Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Nebenfach oder Wahlbereich im Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, gelten die „Fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach und den Wahlbereich Rechtswissenschaft“ Für weitere Rückfragen wendet Euch unter der Rubrik Studienberatung an unsere Studienberaterin Charlotte Themar. |