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LL.M. Versicherungsrecht (Insurance Law)Durchführung und ZielsetzungDer Hamburger Studiengang dauert 3 Semester (18 Monate) und findet berufsbegleitend statt (1 Block à drei Tage pro Monat). Er konzentriert sich auf das Privatversicherungsrecht und berücksichtigt darüber hinaus die speziellen Bedürfnisse der Beratungspraxis. Neben dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht werden alle wichtigen Versicherungssparten der Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherung sowie das Seeversicherungs- und das internationale Versicherungsrecht abgedeckt. Besonderes Gewicht wird dem englischen Recht beigemessen, das zur besseren Orientierung an der Praxis in englischer Sprache behandelt wird. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht darüber hinaus den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“. Studieninhalt und -konzeptDer Studiengang ist in insgesamt 12 Module aufgeteilt:
Allgemeine InformationenEinige Module können auf Anfrage auch einzeln gebucht werden, dabei gibt es nach bestandener Klausur eventuell die Möglichkeit das jeweilige Modul für die Fachanwaltsprüfung anrechnen zu lassen. Bei Interesse setzten Sie sich bitte mit Frau Kaiser in Verbindung. Die Module werden durch eine Vortragsveranstaltung zu aktuellen Fragen aus den Bereichen des Versicherungsrechts, der Versicherungswirtschaft, Versicherungsbetriebslehre und/oder Versicherungsmathematik ergänzt.Die Vorlesungszeit endet mit Modul XII ca. Mitte Dezember im dritten Semester, so dass volle drei Monate für die Erstellung der Masterarbeit zur Verfügung stehen. Den Stundenplan des laufenden Jahrgangs können Sie hier einsehen. Informationen zur BewerbungPro Jahrgang werden 20 - 30 Teilnehmer aufgenommen, Bewerbungsschluss ist der 31. Juli eines jeden Jahres. Die Programmkosten betragen € 10.400 für das gesamte Programm(für Frühbucher € 9.500*). Dies beinhaltet die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen und zusätzlichen extra-curricularen Aktivitäten, die Immatrikulationsgebühren an der Universität Hamburg (inkl. Ticket für den öffentlichen Nahverkehr) sowie Pausenverpflegungen. Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Rechtswissenschaften (Bachelor/1. Staatsexamen) sowie einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Absolventen der Betriebswirtschaftslehre oder verwandter Fächer mit einem erkennbaren rechtlichen/versicherungsrechtlichen Schwerpunkt können sich ebenfalls bewerben. Entsprechende Fachkenntnisse können in Einzelfällen auch durch einschlägige berufliche Erfahrung nachgewiesen werden, wobei ein Hochschulabschluss unbedingte Voraussetzung ist. Als Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte folgende Dokumente in Kopie bzw. beglaubigter Kopie ein:
* Dieses Angebot gilt bei Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai des jeweiligen Bewerbungszeitraums. KontaktUniversität Hamburg Tel.: +49 (0)40 42838 4584 Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage des Studienganges. |