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Graduiertenkolleg Recht und Ökonomik

Durchführung und Zielsetzung

Wesentliches Ziel des Graduiertenkollegs ist, ökonomische und rechtliche Fragestellungen hinsichtlich möglicher Erweiterungen des zivilen Haftungsrechts und neue Kooperationsformen in privaten Organisationen zu erforschen. Im Blickpunkt stehen dabei primär Rechtsnormen des privaten Wirtschaftsrechts und ihre Wirkungen. Diese werden mittels ökonomischer Methoden analysiert. Die Ergebnisse sollen sowohl der rechtswissenschaftlichen als auch der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden. Es soll Juristen und Ökonomen ermöglicht werden, an Forschungsprojekten aus dem Bereich der ökonomischen Analyse des Rechts und der Institutionenökonomik zu arbeiten und rechtswissenschaftliche sowie wirtschaftswissenschaftliche Dissertationen anzufertigen.

Die Betreuung der Forschungsarbeiten erfolgt durch Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, die an der Universität Hamburg lehren und sich seit vielen Jahren mit der ökonomischen Analyse des Rechts befassen.

Studieninhalt und -konzept

Die interdisziplinäre Ausrichtung des Programms bedingt, dass die Kollegiaten sich mit der jeweils anderen Disziplin soweit vertraut machen, wie dies für die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit notwendig ist. Um dies zu erreichen, findet im ersten Jahr ein intensives Lehrprogramm für die Kollegiaten statt. Die Beschäftigung mit der jeweils anderen Disziplin wird bereits bei der Auswahl der Kollegiaten als Qualifikationskriterium berücksichtigt. Neben Erfordernissen in inhaltlicher Hinsicht sind Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englischkenntnisse, für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der ökonomischen Analyse des Rechts unerlässlich.

Das obligatorische Studienprogramm soll den Kollegiaten ermöglichen, die Grundlagen der anderen Disziplin zu verstehen, mit den wesentlichen Forschungsergebnissen der ökonomischen Analyse des Zivilrechts vertraut zu werden und in der eigenen Disziplin die Grenzen der Forschung kennenzulernen. Dazu werden - schwerpunktmäßig im ersten Jahr des Kollegs - neben dem Lehrprogramm auch Blockseminare und Vortragsveranstaltungen durchgeführt.

Das Forschungsprogramm des Kollegs soll sich auch in der zweiten Phase auf neue Organisations- und Vertragsformen sowie deren rechtliche Regulierung und auf die ökonomische Analyse neuer Formen des Haftungsrechts beziehen. Dabei sollen nicht nur privatwirtschaftliche Unternehmen und hybride Formen der Kooperation zwischen Organisation und Vertrag, sondern auch gemeinnützige Stiftungen und Verbände in den Katalog möglicher Themen einbezogen werden. Neue Formen der Binnenstrukturierung und der Außenbeziehungen von Organisationen sollen ebenso behandelt werden wie neue Entwicklungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Haftungsrecht.

Allgemeine Informationen

Das Stipendium beträgt zur Zeit € 1.103,00 monatlich. Darin ist eine Sachkostenbeihilfe von € 102,23 enthalten. Für Stipendiaten und Stipendiatinnen, die verheiratet sind und/oder Kinder haben, werden besondere Zuschüsse auf Antrag gezahlt. Die Stipendien begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Das Stipendium wird auf zwei Jahre gewährt mit einer Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr. Es ist steuerfrei. Mit der Annahme des Stipendiums ist die Verpflichtung verbunden, die volle Arbeitskraft für die geplanten Untersuchungen einzusetzen, über den Fortschritt der Untersuchung zu berichten und sich an den Aktivitäten des Kollegs zu beteiligen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Stand: September 2006