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Magisterprogramm des Fachbereichs RechtwissenschaftDurchführung und ZielsetzungDas einjährige Aufbaustudium zum Erwerb des international anerkannten akademischen Grades eines Magister Legum (LL.M.) wird schon seit 1988 an der Universität Hamburg angeboten. Das Magisterstudium steht grundsätzlich nur ausländischen Studierenden offen und orientiert sich hinsichtlich seiner Dauer und Leistungsanforderungen an vergleichbaren Studienabschlüssen insbesondere angloamerikanischer Law Schools. Es dient nicht zur Berufsqualifizierung, auch werden keine inhaltlich besonders auf Ausländer zugeschnittenen Kurse angeboten. Stattdessen sollen die Magisterkandidatinnen und -kandidaten die Gelegenheit haben, sich mit der deutschen Rechtstradition und zugleich mit der deutschen Sprache und Kultur vertraut zu machen und dabei entweder einen Überblick über das deutsche Recht oder Spezialkenntnisse in einem ausgewählten Gebiet erwerben. Studienbeginn und -abschlussDas Magisterstudium beginnt regelmäßig mit der Vorlesungszeit im Oktober und endet im kommenden Juli. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben in dieser Zeit ein Studienprogramm von insgesamt 20 Semesterwochenstunden zu absolvieren, wobei jedes Fach mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen wird. Die Magisterprüfung besteht aus einer Magisterarbeit und zwei mündlichen Fächern; sie findet in der letzten Vorlesungswoche des Sommersemesters statt. StudienvoraussetzungenZum Magisterstudium kann zugelassen werden, wer ein dem deutschen Rechtsstudium nach Art und Umfang vergleichbares Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, über die für das Studium und die Prüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und nach seinen bisherigen Leistungen ein erfolgreiches Magisterstudium erwarten lässt. KontaktFachbereich Rechtswissenschaft Weiterführende Informationen gibt es hier. Click here for further information. Stand: Februar 2009 |