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Prüfungsamt der Fakultät für RechtswissenschaftSchlüterstraße 28, 20146 Hamburg Mit dem Inkrafttreten des HmbJAG vom 11. Juni 2003 wurde das erste juristische Examen in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung aufgeteilt. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird von der Hochschule abgenommen. Für die Verwaltung der Schwerpunktbereichsprüfung ist das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft zuständig. Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung Zum WS 05/06 ist außerdem die Zwischenprüfungsordnung in Kraft getreten. Sie ist von den Studierenden bis zum Ende des 4. Fachsemesters abzulegen. Für Studierende, die ihr Studium ab dem SS 2008 aufgenommen haben, gilt die Zwischenprüfungsordnung i.d.F. vom 7. November 2007. Gegen Vorlage der erforderlichen Leistungsnachweise bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Prüfungsamtes wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Weitere Informationen zur Zwischenprüfung
Leiter des Prüfungsamtes:Zuständig für die Schwerpunktbereichsprüfung und die ZwischenprüfungProdekan Prof. Dr. Reinhard Bork
Stellvertretender Leiter des Prüfungsamtes:Prodekan Prof. Dr. Stefan Oeter |