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Schwerpunktbereichsprüfung
Referent:
Dennis Basler
Schlüterstraße 28, Raum A 135
Tel: 040 / 42838-6419 (Fax: -3036)
E-Mail schreiben
Sprechzeiten: Di 10 - 12 Uhr und Mi 14 - 16 Uhr
Zuständig für:
- Organisation der Prüfungsverfahren
- Spezialfragen zur Schwerpunktbereichsprüfung
- Anerkennung auswärtiger Leistungsnachweise
- Prüfung von Ausnahmeanträgen
- Rechtliche Fragen
Sachbearbeiterin:
Katharina Jens
Schlüterstraße 28, Raum A 138
Tel: 040 / 42838-7654 (Fax: -3036)
E-Mail schreiben
Sybille Ahrens
Schlüterstraße 28, Raum A 138
Tel: 040 / 42838-4203 (Fax: -3036)
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten: Di, Do 10-12, Mi 14-16 Uhr
Überblick über die Schwerpunktbereiche
Bekanntmachungen des Prüfungsamtes:
Downloads:
- Schwerpunktbereichsprüfung - Was ist das? Wie ist der Ablauf?
- Zulassung
- Hausarbeit
- Klausur
- Mündliche Prüfung (in Vorbereitung
- Prüfungsordnung
- Statistik
Termine
Musterklausuren
Nachfolgend gibt es eine Übersicht von Aufsichtsarbeiten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 SPO, die bereits im
Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung ausgegeben wurden:
FAQs (Häufig gestellte Fragen):
- Wie lange dauert die Bearbeitung der Zulassungsanträge?
Für die Bearbeitung der Zulassungsanträge benötigt das Prüfungsamt etwa 14 Tage. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.
- Dürfen die zu der Aufsichtsarbeit mitzubringenden Gesetzestexte handschriftliche Einträge enthalten?
Eintragungen in den zu der Aufsichtsarbeit mitzubringenden Gesetzestexten sind
grundsätzlich unzulässig. Nicht beanstandet werden gelegentliche
Paragraphenhinweise, die im sachlichen Zusammenhang mit der jeweiligen
Gesetzesstelle stehen, und Unterstreichungen und Hervorhebungen durch Farb- oder
Leuchtstifte, die kein System zur Kommentierung beinhalten. Mehr als zehn
Paragraphenhinweise und/oder Unterstrei-chungen pro Doppelseite sind nicht
gestattet. Nähere Informationen enthält die Hilfsmittelverfügung des Prüfungsamtes
der Fakultät für Rechtswissenschaft vom 7. Dezember 2006.
- Gibt es eine vorgeschriebene Reihenfolge für die Schwerpunktbereichsprüfung?
Die Prüflinge können sich entscheiden, ob sie erst die schriftliche Wahlschwerpunktleistung (Hausarbeit) oder
die Aufsichtsarbeit schreiben möchten. Den Abschluss der Schwerpunktbereichsprüfung bildet die mündliche Prüfung.
Die Schwerpunktbereichsprüfung kann vor, während oder nach der schriftlichen staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt
werden, sofern die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vor dem 1. Oktober 2007 erfolgte. Den Abschluss der
Ersten Prüfung bildet jedoch immer die mündliche Pflichtfachprüfung. Für diejenigen, die sich ab dem 1. Oktober
2007 beim Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden, wurde das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung
als Voraussetzung für die Meldung normiert.
- Ist es möglich, sich zur schriftlichen Wahlschwerpunktleistung anzumelden, ohne bereits die vollen 16 SWS studiert zu haben?
Ja, da es sich um eine studienbegleitende Hausarbeit handelt.
Links zu anderen wichtigen Dokumenten:
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